Seit Anfang 2008 versuchten diverse Interessenverbände durch entsprechende Pressemeldungen, die Nutzer von Online-Lottoannahmestellen oder auch Wettportalen dahingehend zu verunsichern, dass die Teilnahme an derlei Veranstaltungen im Web illegal wäre - und unterstellten damit, dass bei Nutzung von Deutschland aus unter Umständen sogar Strafen drohen könnten. Da störte es wenig, dass es eigentlich seit 1986 ein Urteil des BGH gab (Az. 4 StR 148/86), welches eine Strafbarkeit bei Teilnahme an jeglicher Lotterie ausschloß.
Man schoss sich im Gegenteil von Seiten der deutschen Regierung ein wenig ins Knie, indem man durch Implementierung des sog. Glücksspiel-Staatsvertrages unter dem Deckmantel der Suchtprävention Anfang 2008 diverse Online-Anbieter ins Ausland trieb, die zuvor als Serviceleistung (ähnlich dem Online-Banking) normale Lottoscheine an deutsche Annahmestellen vermittelten (und von daher auch die 50% Abgaben in die Staatskasse spülten, die bei jedem Tipp automatisch enthalten sind).
Ein Millionengeschäft für diese abgewanderten Dienstleister, die die deutsche Lotterie als Reaktion einfach im Ausland abbildeten, aber keine Abgaben mehr zahlen mussten, sondern den kompletten Tippeinsatz behalten konnten - und dafür im Gegenzug lediglich das Risiko (relativ seltener) hoher Gewinnauszahlungen tragen mussten. Ein Millionenverlust für den Staat, da neben der Glücksspielabgabe auch noch Gewerbesteuern und Arbeitsplätze verloren gingen bzw. abwanderten. Und nun hat erwartungsgemäß der EuGH entschieden, dass das staatliche Glücksspielmonopol in der jetzigen Form offenbar keinen langen Bestand mehr haben wird:
Urteil des Europäischen Gerichtshofes
Aus für staatliches Glücksspiel-Monopol
Das staatliche Monopol auf Glücksspiele und Sportwetten in Deutschland ist unzulässig und gilt ab sofort nicht mehr. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschieden. Ein EU-Land dürfe zwar den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit grundsätzlich beschränken, wenn damit beispielsweise Spielsucht bekämpft werde. Deutschland unterlaufe dieses Ziel jedoch unter anderem durch zu viel Werbung für die Glücksspiele, entschied der EuGH.
So betrieben die Inhaber der deutschen Monopole Werbekampagnen, um mehr Gewinn zu machen. Für andere, noch gefährlichere Spiele wie beispielsweise an Automaten gelte das Monopol hingegen nicht.
"Unter diesen Umständen ist ein staatliches Monopol nicht mehr gerechtfertigt", hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Die deutsche Regelung dürfe daher nicht weiter angewandt werden. (Aktenzeichen: C-316/07 und weitere)
Das Urteil des EuGH ist allerdings zunächst nur eine Vorabentscheidung. Nun liegt es an den deutschen Gerichten, die Einzelfallentscheidungen zu treffen. Entsprechende Verfahren sind anhängig.
Quelle: tagesschau.de 08.09.2010