Wie die Hamburger Morgenpost berichtet, bedienen sich Polizeibeamte in Hamburg und in Nordrhein-Westfalen bei der Ermittlung von geblitzten Verkehrssündern immer öfter bei sozialen Netzwerken. Üblicherweise werden tadelige Autofahrer zur Gesichtskontrolle aufs Revier vorgeladen oder erhalten Besuch von einem Beamten, sollten sie abstreiten, die fotografisch festgehaltene Person zu sein. Bei Zweifeln an der Identität kommt den Beamten der enorme Datenbestand von Facebook & Co. zu Hilfe: Immer öfter gleichen die Dienststellen Blitzer-Fotos mit Persönlichkeitsprofilen im Internet ab; der Datenschutz greift wegen der freien Zugänglichkeit der Daten nicht, das Verfahren ist also rechtlich zulässig. Frank Häcker vom Deutschen Anwaltsverein meinte gegenüber der Mopo[1]: “Wer Bilder mit Namen in sozialen Netzwerken hinterlegt, ist datenschutzrechtlich ausgeliefert.“
Das wurde der Mopo zufolge einem BMW-Fahrer zum Verhängnis, der auf der Autobahn A1 in der Nähe von Münster ein vor ihm befindliches Fahrzeug durch dichtes Auffahren bedrängte und so den Verkehr gefährdete. Trotz eines von der Polizei gefertigten Fotos wollte der Hamburger ein Bußgeld über 400 Euro und vier Punkte in der Verkehrssünderdatei nicht akzeptieren. Als er zur Begründung anführte, dass nicht feststehe, wer den Wagen zur fraglichen Zeitpunkt fuhr, rief die Polizei einfach sein Facebook-Profil auf und verglich das dort eingestellte Portraitbild mit dem auf der Autobahn entstandenen, worauf hin der Anwalt des Dränglers seinen Einspruch zurückziehen musste.
in Verbrauchertipps
17.06.2011 20:12
von
EarAche
• The Undertaker | 2.180 Beiträge
Oder man ist entweder wandlungsfähig, was die eigenen Portraits angeht, bzw. kreativ bei der Namenswahl seines Sozialnetzwerk-Accounts... mit einem Alias wie "Maxi Unterlausitz" z.B. dürfte man relativ wenig Probleme beim Abgleich seiner Verkehrssünderfotos bekommen...