Girokonto: Gebühren jetzt bis 2018 zurück fordern!
in Verbrauchertipps
02.06.2021 15:00
von
EarAche
• The Undertaker | 2.180 Beiträge
Nach den dreisten Ankündigungen für weitere ungerechtfertigte Gebührenerhöhungen und Strafzinsen auf Guthaben aktuell in den letzten Wochen kommt diese Urteilsbegründung nun gerade recht:
In Deutschland müssen alle ohne schriftliche Einwilligung der Kontoinhaber vorgenommenen Erhöhungen rückwirkend bis 2018 zurück gezahlt werden. Und stillschweigendes Einverständnis zu neuen Geschäftsbedingungen ist künftig nicht möglich.
Da die Banken nicht von selbst zahlen werden, kann man jedem nur raten, sicherheitshalber sofort per Mail mit Frist von 4 Wochen und Zinsen (in Höhe des Dispozinssatzes der eigenen Bank) alle Gebührenerhöhungen seit 2018 zurück zu fordern.
Der neueste Gag der Volksbanken: während man vor kurzem noch einen monatlichen Mindesteingang am Konto vorweisen musste, um die preiswerteste Variante eines Girokontos zu erhalten, wurden genau die gleichen Kunden (kurz vor dem wegweisenden Urteil, welches dieses Vorgehen nun zum Glück als illegal einstuft) aktuell benachrichtigt, dass die Genossenschaftsbanken sich leider gezwungen sähen, alle Konten mit monatlichen Gehaltseingängen ab 1500,- € nun höher zu bepreisen, um eine "Gebührengerechtigkeit" gegenüber Kunden "mit weniger Einkommen" herzustellen... Eine Farce das alles. Darum nicht schweigend hinnehmen, sondern zurück fordern!