Geht man diverse Bewertungsportale auf der Suche nach Anbietern verschiedener Dienstleistungen durch, dann könnte sich kurz der Eindruck aufdrängen, dass bei Bewertungen aus irgendwelchen Gründen ungehemmtes Schwadronieren eventuell folgenlos bleiben könnte, aber das ist tatsächlich ein absoluter Trugschluß.
Wer auf irgendeiner Plattform im Web eine Dienstleistung/ einen Dienstleister, eine Organisation oder ein Produkt bewertet, der/ die/ das haftet auch unbegrenzt für seine/ ihre Aussagen gegenüber der bewerteten Person/ Organisation oder der Herstellerin.
Das Wahrheitsgebot gilt uneingeschränkt, jede Bewertete (ob natürliche oder juristische Person) hat also die Möglichkeit, Strafanzeige gegen die Verfasserin einer Bewertung zu erstatten. Sollte jemand Unwahrheiten in die Welt gesetzt haben oder den Tatbestand der Denunzierung erfüllt haben, kann das teuer werden, denn die Polizei muss im Auftrag der Staatsanwaltschaft dann auch ermitteln.
Was Heerscharen von Anwälten und die Gerichte beschäftigt, sind beispielsweise Falschaussagen oder Pöbeleien gegenüber Ärzten, Gastronomie- und Beherbergungsbetrieben, Verkehrsunternehmen oder Handwerkern. Hier wird oft nicht nur auf Löschung von Bewertungen gegenüber Urheber oder Plattform bestanden, sondern auf erheblichen Schadenersatz geklagt.
Deshalb gilt der einfache Grundsatz: Wer eine Behauptung im Rahmen einer Bewertung aufstellt, muss diese auch beweisen können!
Wer den Wahrheitsgehalt jeglicher Aussagen nicht dokumentieren kann oder sich der Pöbelei oder Hatespeech schuldig macht, riskiert empfindliche Schadensersätze und Strafen. Ganz großartig in die Hose gehen kann selbstverständlich die gute alte Erpressung nach dem Motto "Gibst Du mir sofort Nachlass oder kriegst Du negative Bewertung!!" - sofern nachweisbar schriftlich geäußert (Chatverlauf, Mail...) oder womöglich im Restaurant um die Ecke gleich vor Zeugen, wird der Sachverhalt behandelt, wie Erpressungen nun mal laut Gesetz behandelt werden...