Die Staatsanwaltschaft Hamburg ermittelt gegen CORRECTIV-Chefredakteur Oliver Schröm "wegen des Verdachts der Anstiftung zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen und unbefugter Verwertung" nach §17 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb).
Investigativer Journalismus = Wirtschaftsspionage?
Diese reißerische Überschrift muss man mit JA beantworten. Juristisch gesehen könnte der Erwerb von internen Informationen eines Unternehmens und deren Weitergabe an die Öffentlichkeit natürlich ein Straftatbestand sein, auch wenn dadurch ein anderer Straftatbestand aufgedeckt wird, welcher die Allgemeinheit erheblich schädigt. Man muss sich in der laufenden Causa aber die Fragen stellen: Wann überwiegt erstens das öffentliche Interesse an der Aufdeckung eines Mißstandes und wie regelt man zweitens die Mittel, welche zum Zwecke der Aufdeckung eingesetzt werden?
Informationsweitergabe 2014 - Anzeige der Bank
Die Geschichte kurz gefasst: Oliver Schröm gehörte 2014 zu den ersten Journalisten, die auf Basis interner Unterlagen über die Cum-Ex-Geschäfte unter anderem der Schweizer Privatbank Sarasin berichteten. Die Züricher Staatsanwaltschaft ließ daraufhin damals zunächst Mitarbeiter der Bank festnehmen, aber nicht wegen irgendwelcher Steuerangelegenheiten, die Drittländer betroffen haben könnten, sondern wegen des Verdachtes der Informationsweitergabe. Und in der Folge begann diese Staatsanwaltschaft aufgrund einer Anzeige der Bank dann auch gegen den Journalisten Schröm zu ermitteln, wegen Wirtschaftsspionage.
Ermittlungen in Deutschland 2018
Im März 2018, vier Jahre nach Beginn der Ermittlungen gegen Schröm, bat die Züricher Behörde dann die Staatsanwaltschaft Hamburg um Übernahme des Verfahrens - und die tat, wie von ihr erbeten. Es wird nun also im Prinzip wegen der Ausführung journalistischer Recherchen und dabei eventuell begangener Rechtsbrüche ermittelt, obwohl bei einem durch diese Recherchen aufgedeckten kolportierten Steuerbetrug von ca. 55 Milliarden Euro der Allgemeinheit relativ wenig Schaden durch einen Journalisten zugefügt worden sein mag, auf welche Weise auch immer dieser zu seinen Informationen gekommen sein mag. Hier könnte vielleicht ausnahmsweise der Zweck die Mittel heiligen. Das ist die zu diskutierende Frage. Denn die Schließung einer Lücke scheint ja grundsätzlich erstrebenswert, durch die die Allgemeinheit um 55 Milliarden geprellt wird.
Raub an der Allgemeinheit
Denn von dieser Summe könnte man eine Menge maroder Schulen sanieren.
Könnte man beispielsweise auch eine Menge Leute umschulen, die derzeit leider alternativlos in der deutschen Rüstungsindustrie arbeiten müssen, ohne deren Umsätze bei der Herstellung von Munition, die weltweite Flüchtlingsströme auslöst oder auslösen wird, der deutsche Staat nicht überleben kann.
Man könnte weiter eine Menge Hilfskräfte in der Pflege ausbilden und die bereits dort Arbeitenden vernünftig bezahlen, indem man die Privatisierung der Pflege zurücknehmen würde und Pflege wieder als gesamtgesellschaftliche Aufgabe unter der Obhut des Staates begreifen würde. Es steht also außer Zweifel, dass man natürlich eine Vielzahl notwendiger Maßnahmen aus diesem Steuerraub hätte finanzieren können.
Die gesellschaftliche Aufgabe von Journalismus
Aber das hieße quasi zu polemisieren. Denn es ist natürlich formaljuristisch richtig und wichtig, nach Vorliegen einer Anzeige das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb zunächst mal probehalber auf einen Journalisten anzuwenden, der durch ein eventuell gesetzwidriges Erwerben und Weitergeben von Informationen über Steuerstraftaten eine Bank geschädigt haben könnte, so dass diese einen empfindlichen Wettbewerbsnachteil gegenüber anderen Kreditinstituten erlitten haben könnte, die vielleicht ebenfalls mit Cum-Ex-Angeboten zum professionellen Steuerbetrug Geld verdienen könnten... Bei dieser Untersuchung sollte auch die Frage eine Rolle spielen, ob sich die betroffene Bank eigentlich zu Recht als Geschädigte sehen darf.
Der Gesamtkomplex muss jetzt jedenfalls in aller Sachlichkeit gerichtlich geklärt und zugleich gesellschaftlich diskutiert werden, damit der Gesetzgeber künftig klar regelt, was Journalismus in unserer Rechtsordnung dürfen können muss und was nicht.
https://correctiv.org/top-stories/2018/1...ein-verbrechen/
https://www.mimikama.at/allgemein/journa...ein-verbrechen/
http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaf...-a-1243113.html