Illegales Filesharing: 200 Euro Schadensersatz pro Song
Wie viel Entschädigung ist angemessen bei illegalem Musikdownload? Das Oberlandesgericht Frankfurt hat auf 200 Euro pro Song entschieden.
Illegal Runterladen kann teuer werden.
Urheberrechtlich geschützte Musik über Filesharing-Plattformen zum Download anzubieten, kann teuer werden. Landet die Sache vor Gericht, muss man damit rechnen, pro Titel 200 Euro Schadensersatz leisten zu müssen. Diese Summe hat das Oberlandesgericht Frankfurt/Main[1] als angemessene Entschädigung für den Urheber festgelegt (Az.: 11 U 115/13).
Bei der Summe handele es sich um den sogenannten fiktiven Lizenzschaden, also den Betrag, den der Urheber für eine reguläre Nutzungslizenz verlangt hätte. Damit verwarfen die Richter die Summe von 150 Euro, die das Landgericht in erster Instanz als Lizenzschaden festgestellt hatte, blieb aber unter den Forderungen des klagenden Rechteinhabers, der 400 Euro pro Song forderte. Auf die rechtskräftige Entscheidung des Oberlandesgerichts weist die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein[2] hin. (dpa)