Falls Siebisher noch nicht angemeldet sein sollten, interessiert vielleicht diese Information der ARD:
Im Zuge der Umstellung auf den Rundfunkbeitrag wird es 2013 und 2014 parallel zu der regelmäßigen Datenübermittlung einen einmaligen Abgleich mit den Angaben der Einwohnermeldeämter zu allen volljährigen Bürgerinnen und Bürgern geben. Dabei werden die Bestandsdaten für einen bestimmten Stichtag, den 3. März 2013, übermittelt. Der Beitragsservice wird die Angaben wie Name, Adresse, Doktorgrad, Familienstand und Tag der Geburt mit den vorhandenen Angaben der angemeldeten Beitragszahler abgleichen... Ziel des einmaligen Meldedatenabgleichs ist es, Beitragsgerechtigkeit zu schaffen... (01.01.2013 http://www.ard.de/intern/ard-gez-rundfun...54q7/index.html )
RE: Klagen oder zahlen? Zwangsabgabe Rundfunkbeitrag ab 2013
in Talk Hard Thread
05.02.2013 13:18
von
Svanni
• Diener | 341 Beiträge
Das könnte lustig werden: Auch die neue Religionsgemeinschaft der "Nerdisten" mit angeblich 5000 Anhängern will den Rundfunkbeitrag auf Schlupflöcher vor Gericht austesten: http://www.heise.de/tp/blogs/6/153682
Zitat: Vorherrschend in Rechtsprechung und Literatur ist dabei die Ansicht, dass die Länder außerhalb des Katalogs von Art. 106 Abs. 2 GG nicht ohne weiteres Steuern erfinden können. Das bedeutet, dass der neue Rundfunkbeitrag schon aus formellen Gründen verfassungswidrig ist...
Falls das Bundesverfassungsgericht diese Ansicht demnächst teilen sollte, dann winken unter Umständen all denjenigen Erstattungen, die sicherheitshalber bisher nur unter Vorbehalt zahlen: http://www.akademie.de/wissen/gez-rundfu...brief-vorbehalt
Prof. Dr. iur. Thomas Koblenzer (RA/FASt) & Carina Günther (Dipl.-Wirtschaftsjuristin) kommen nach 22 Seiten juristischer Einschätzung zu folgendem Fazit:
"...Bis dahin ist aber jedenfalls festzuhalten, dass der Rundfunkbeitrag in seiner derzeitigen Ausgestaltung abgabenrechtlich als Steuer zu qualifizieren ist, für deren Erhebung weder für die Länder noch für den Bund eine Kompetenz nach Art. 105 f. GG besteht. Dies führt dazu, dass der Rundfunkbeitrag formell verfassungswidrig ist."
zuletzt bearbeitet 23.03.2013 18:08 |
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